" Wenn wir nun über die Vergabe der Stromkonzession entscheiden, sollten wir uns bewusst machen, dass es nicht darum geht den Stadtwerken Marburg oder dem E-On Konzern etwas Gutes zu tun, sondern es geht um die beste und sicherste Entscheidung für die Bürger Amöneburgs.
Rudolf Rhiel hat im Haupt- und Finanzausschuss in der letzten Woche festgestellt, dass es sich bei der anstehenden Frage über die Vergabe der Stromkonzession und einer evtl. Beteiligung am Netz um eine der wichtigsten Entscheidungen handele, die die Stadtverordnetenversammlung in den letzten Jahrzehnten zu treffen gehabt habe.
Insofern ist es gut und richtig, dass man sich lange und mehr Zeit als die anderen Gemeinden genommen hat, bevor man eine Entscheidung fällt. Es ist daher auch nicht klug, wenn man sagt, dass man nun endlich eine Entscheidung herbeiführen wolle, weil einen das Thema nerve oder man keinen Bock mehr darauf habe, wie dies einzelne Vertreter in diesem Hause meinen.
Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich auch die wiederholt von einer Fraktion dieses Hauses erhobene Unterstellung zurückweisen, dass die CDU-Fraktion im Auftrag und als Handlanger des Landrats und der E-On agiere. Eine solche Aussage werte ich als persönliche Beleidigung meiner und unserer Denk- und Urteilsfähigkeit.
Drohgebärden und zeitlicher Druck, wie vom Bürgermeister ausgeübt, sind fehl am Platze. Drohgebärden, weil der Bürgermeister in der Begründung zum Magistratsantrag andeutet, dass eine Nichtannahme dieses Antrags zu einer Anfechtung durch ihn führen könne. Der Souverän in diesem Verfahren, Herr Richter-Plettenberg, ist die Stadtverordnetenversammlung. Wir leben nicht mehr im 19. Jahrhundert wo die Provinzfürsten meinten, sie könnten schalten und wallten wie sie wollten. Gerade Sie als Sozialdemokrat sollten mit Blick auf die Geschichte der Sozialdemokratie solche undemokratischen Anwandlungen unterlassen.
Wenn zeitlicher Druck, wie vom Bürgermeister ebenfalls geschehen, aufgebaut wird, regt sich bei mir automatisch Abwehr.
Das erinnert mich zu sehr an den Gebrauchtwagenverkäufer, der mir erzählen will, dass es den Ladenhüter nur an diesem einen Tag für diesen sensationell günstigen Preis und mit Winterreifen obendrauf geben würde.
Sie haben behauptet, dass wir bis zum 15.9.2011 eine Entscheidung haben müssten, um zum 1.1.2012 einen evtl. neuen Konzessionsnehmer zu haben. Da 3,5 Monate vor dem Wechsel eine Veröffentlichungspflicht bestehe.
Diese Aussage ist nur die halbe Wahrheit:
Herr Bürgermeister, sollte sich die Stadtverordnetenversammlung für einen neuen Konzessionsnehmer entscheiden, wird am 1.1.2012 überhaupt nichts passieren, weil zwischen derzeitigem Netzbetreiber und dem evtl. neuen Netzbetreiber erst alle Fragen finanzieller und technischer Art geklärt und in einen Vertrag gemündet sein müssen, den die Beteiligten unterschrieben haben müssen.
Erst dann wird die Änderung veröffentlicht – 3,5 Monate vor tatsächlichem Übergang. Solange der Vertrag nicht unterzeichnet ist, wird niemand eine solche Veröffentlichung tätigen. Sie wollen uns doch nicht wirklich weißmachen, dass dies bis zum 15.9.2011 geschehen ist?
Nach dem, was man hört, wird dies auch für keine andere Kommune, die bereits eine Entscheidung getroffen hat, der Fall sein.
Warum also dieser zeitliche Druck? Es muss also andere Gründe haben, die Sie uns offensichtlich nicht mitteilen wollen.
Liegt es vielleicht daran, dass sich Renditeerwartungen von 7 bis 8 und mehr Prozent als Luftbuchung herausstellen könnten?
2. Die Frage des wirtschaftlichen Betriebs
Wenn man ein wenig recherchiert oder zum Beispiel den Stern vom 28.7.2011 liest, dann findet man dort Aussagen, dass maximal eine Rendite von 3 Prozent über die gesamte Laufzeit zu erwarten sei. Vorausgesetzt: Es „passiert nichts“. Es darf über 20 Jahre kein Unwetter, kein harter Winter, kein Gewitter oder sonst etwas Kosten verursachen, dann kehrt sich das kleine Plus, schnell ins Minus um.
Auf Risiken und Unsicherheiten werden auch im Geschäftsbericht der Energie Marburg-Biedenkopf und auch im Schlussdokument der Amöneburger Stromnetzkommission hingewiesen.
Hinzu kommen weitere Aspekte, die Unwägbarkeiten bedeuten:
Möglicher Kaufpreis:
Auch das im Juli 2011 novellierte Energiewirtschaftsgesetz führt zu keiner Klarstellung bezüglich der wirtschaftlich angemessenen Vergütung des bisherigen Netzeigentümers. Diese Frage wird weiterhin Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen sein. Um das Netz übernehmen zu können, ist davon auszugehen, dass vor einer endgültigen Klärung des Kaufpreises der neue Netzeigentümer zunächst den vom bisherigen Netzeigentümer geforderten Kaufpreis entrichten muss. Hierzu finden sich Beispiele im Internet: Die Gemeinde Nümbrecht musste, weil sie sich mit RWE nicht einigen konnte zunächst den geforderten Kaufpreis von 13,8 Mio Mark entrichten und sollte sich innerhalb von 10 Jahren auf einen neuen Kaufpreis einigen. Dieser lag am Ende bei 11 Millionen. Übertragen auf unsere Situation bedeutet das: Wenn E-On 3,x Mio € fordert, wird man am Ende wahrscheinlich nicht bei 1,3 Mio oder weniger auskommen.
Es stimmt auch nicht die Bürgermeister-Aussage, dass seitens der Behörden ein Kaufpreis bestimmt werde, der dem neuen Netzeigentümer die Wirtschaftlichkeit garantiere. Der einzige Eingriff geht soweit, dass eine Netzerwerb nicht „unmöglich“ würde.
Noch einmal zur Verdeutlichung: Um überhaupt das Netz betreiben zu können, müsste die Energie Marburg-Biedenkopf oder wir aller Voraussicht nach zunächst einmal eine deutlich höhere Summe entrichten, wenn man nicht Jahre warten will bis gerichtlich etwas entschieden ist. Ob man angesichts leerer Kassen ein solches Risiko eingehen sollte, wagen wir zu bezweifeln.
Als Randbemerkung sei der Hinweis des Bürgermeister erwähnt, dass die Energie Marburg-Biedenkopf überlegt die Netze doch nicht zu kaufen, sondern zu pachten. Das heißt für mich, dass das Geld zum Kauf fehlt.
Ein weiterer Aspekt, der im Bezug auf die Wirtschaftlichkeit nie genannt wird, sind die Kosten notwendiger Infrastrukturmaßnahmen im Zuge des Aufbaus intelligenter Netze und einer durch die Energiewende bedingten zunehmenden Zahl einzubindender dezentraler Energieerzeuger. Zwar werden hier Investitionen durchaus von der Bundesnetzagentur erstattet. Dies dauert allerdings Jahre und bis dahin muss das Geld vorgestreckt werden. Wovon eigentlich? Soll dies alles über Kredite finanziert werden?
Als Teilhaber einer Energie Marburg-Biedenkopf müssten wir wahrscheinlich am Ende als Stadt dann doch unseren Beitrag leisten, selbst wenn wir das Netz für uns nicht kaufen oder daran beteiligen wollen.
Unser Fazit lautet daher:
Eine ausreichende Sicherheit zu einem dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb ist aus unserer Sicht daher nicht gegeben. Dies haben wir in unserem Antrag entsprechend formuliert und begründet.
3. Der Faktor Energiewende
Gerne wird mit der Energiewende argumentiert, die bei der Energie Marburg-Biedenkopf besser aufgehoben sei, weil die Stadtwerke ja nur regenerativen Strom vertreiben. Dies Argument ist kein Argument, weil wir über das Netz sprechen. Die Stromerzeugung und der Stromvertrieb sind zwei völlig verschiedene Baustellen. Niemand ist bei einem anderen Netzbetreiber daran gehindert von den Stadtwerken Strom zu beziehen. Dies wäre wettbewerbswidrig. Diskriminierung ist verboten.
Interessanter Weise warnt sogar die Bundesverband Neuer Energieanbieter vor der Rekommunalisierung der Stromnetze. Sie sehen die kommunalen Betreiber nicht in der Lage dazu den vollen Wettbewerb der Stromanbieter sicherzustellen, da sie dazu organisatorisch nicht in der Lage seien, so viele Anbieter zu händeln. Außerdem werde
der Anschluss neuer dezentraler Anlagen verzögert, weil die Investitionsmittel fehlen, um die regenerativen Erzeuger schnell anzuschließen. Schließlich werden für die Endverbraucher am Schluss auch keine Kostenvorteile gesehen, da die Netze weniger effizient betrieben werden könnten.
Und nun kann man in der letzten Wioche auch noch nachlesen, dass der baden-württembergische Umweltminister, Franz Untersteller von den Grünen befürchtet, dass die Rekommunalisierung die Energiewende gefährde.
Unser Fazit lautet daher: Wer Wettbewerb will und die Energiewende beschleunigen will, darf nicht auf das Pferd Rekommunalisierung setzen.
4. Einflussmöglichkeiten als Gesellschafter der Energie Marburg-Biedenkopf
Eine Frage, die als nebensächlich im Haupt- und Finanzausschuss bezeichnet wurde, ist die Frage des Gesellschaftervertrags. Fakt ist, dass in der Energiegesellschaft Marburg-Biedenkopf einzig die Stadtwerke Marburg das Sagen haben. Vom Gesellschafteranteil und dem Stimmrecht her gesehen haben die Stadtwerke ein Gewicht von mehr als Zweidrittel. So kann man sich leicht ausrechnen, welche Möglichkeiten man hat bei begrenzt verfügbaren Mitteln Investitionsentscheidungen zu beeinflussen.
5. Das Fazit der CDU-Fraktion:
Welche Konsequenzen zieht die CDU aus den vorgetragenen Überlegungen?
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Aufgrund all dieser Aspekte kommt die CDU-Fraktion zu dem Schluss, dass der dauerhafte wirtschaftliche Betrieb in kommunaler Hand derzeit nicht mit ausreichender Sicherheit vorhergesagt werden kann.
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Wir werben daher für eine Entscheidung, die uns Sicherheit bietet und alle Möglichkeiten für die Zukunft erhält.
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Vergeben wir die Stromkonzession an die E-On mit einem auf fünf Jahre angelegten Sonderkündigungsrecht.
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In dieser Zeit sollten wir mehr Klarheit darüber haben, wo die Kaufpreise für die Netze tatsächlich liegen und ob ein langfristiger wirtschaftlicher Betrieb in kommunaler Hand wahrscheinlich ist.
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Dann können wir uns immernoch dazu entschließen, selbst oder mit einem anderen Partner, der dann Stadtwerke, E-On oder sonstwie heißen kann, ins Netzgeschäft einzusteigen.
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Darüber hinaus eröffnen sich vielleicht auch noch weitere Modelle in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden. Sollte sich auf Seiten E-Ons etwas Attraktives vor Ablauf der 5 Jahresfrist auftun, könnten wir auch dort sofort mitmachen.
Unser Fazit:
Eine Entscheidung zur Vergabe heute an die Stadtwerke verschließt für uns viele Möglichkeiten für die Zukunft. Die Vergabe der Stromkonzession mit den erwähnten Sonderkündigungsrechten an E-On eröffnet uns für die Zukunft alle Chancen.
Es geht nicht um die Wahl des vielleicht sympathischeren Partners, sondern um Amöneburg und die Gelder unserer Bürger.
Ich bitte Sie herzlich diese Aspekte für sich zu prüfen und zu einer Entscheidung zu kommen, die die klügste für Amöneburg ist."
CDU-Fraktionsvorsitzender, Jan-Gernot Wichert, 22.8.2011

