Glas- und Textilcontainer-Standorte werden permanent vermüllt. Vielen Verursachern ist gar nicht bewusst, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit geht. Es ist nicht zulässig, wenn die Container voll sind, einfach ihr Glas- oder Textilien abzulagern. Vor dem Hintergrund dieses permanenten Ärgernisses hat die CDU einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, der auch mit großer Mehrheit beschlossen wurde.
Ein permanentes ÄrgernisAntrag der CDU-Fraktion:
An zahlreichen Standorten der Glas- und Textilcontainer im Stadtgebiet kommt es regelmäßig zu erheblichen Problemen.
- Die Glas- und Textilcontainer sind häufig überfüllt, sodass eine ordnungsgemäße Entsorgung durch die Bürgerinnen und Bürger zeitweise nicht mehr möglich ist.
- Trotz der Überfüllung werden weiterhin Glasflaschen, Altkleider und sonstige Gegenstände neben den Containern abgestellt. Dadurch entstehen unordentliche, teilweise hygienische und gesundheits- und verletzungsgefährdende Zustände für Mensch und Tier.
- Darüber hinaus werden die Containerstandorte zunehmend zur widerrechtlichen Ablagerung von Müll, Sperrmüll sowie nicht zulässigen Gegenständen genutzt. Ebenso wird häufig Glas entsorgt, das nicht in die vorgesehenen Container gehört. Dies beeinträchtigt das Ortsbild erheblich und führt zu zusätzlichem Reinigungs- und Entsorgungsaufwand für die Stadt.
Ziel ist es, dass diese unbefriedigende Situation möglichst schnell abgestellt wird.
Zur Verbesserung der Situation sollen verschiedene Maßnahmen geprüft werden. Hierbei sind insbesondere folgende Varianten zu betrachten:
- Prüfung siedlungsnaher Standorte
Es soll geprüft werden, ob alternative, stärker siedlungsnahe Standorte eingerichtet werden können. Durch eine stärkere soziale Kontrolle bzw. „natürliche Überwachung“ könnten illegale Müllablagerungen reduziert werden. - Häufigere Leerung der Container
Eine Erhöhung der Abfuhr- und Leerungsintervalle könnte Überfüllungen wirksam entgegenwirken. - Einsatz größerer Container
Es soll geprüft werden, ob größere oder zusätzliche Container an besonders belasteten Standorten aufgestellt werden können. - Prüfung unterirdischer Containersysteme
Der Magistrat soll prüfen, ob unterirdische Sammelsysteme („Unterflurcontainer“) eingesetzt werden können. Diese könnten die optische Beeinträchtigung reduzieren, Geruchs- und Lärmbelastungen minimieren sowie die Akzeptanz bei Anwohnerinnen und Anwohnern erhöhen. In diesem Zusammenhang sollen auch mögliche Förderprogramme und Zuschüsse geprüft werden. - Prüfung einer Kameraüberwachung
Es soll geprüft werden, ob eine datenschutzkonforme Videoüberwachung an besonders problematischen Standorten rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar ist, um illegale Müllablagerungen zu reduzieren. - Automatische Schließung der Stellplätze bei Dunkelheit
Der Magistrat soll prüfen, ob Containerstandorte durch Tore oder ähnliche Einrichtungen in den Nachtstunden geschlossen werden können, um nächtliche illegale Ablagerungen einzudämmen. - Kontrolle und Verhängung von Bußgeldern
Der Magistrat soll die Umsetzbarkeit eines Bußgeldkatalogs prüfen und sich hierzu mit den Teilnehmern des gemeinsamen Ordnungsbezirk abstimmen.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Amöneburg beauftragt den Magistrat,
- die Situation an den Glas- und Textilcontainerstandorten im Stadtgebiet zu analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung zu erarbeiten,
- insbesondere folgende Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit, Kosten sowie rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen:
- siedlungsnähere Standorte zur Verbesserung der sozialen Kontrolle,
- häufigere Leerungsintervalle,
- größere bzw. zusätzliche Container,
- unterirdische Sammelsysteme einschließlich möglicher Förderprogramme,
- datenschutzkonforme Kameraüberwachung,
- zeitweise Schließung der Standorte durch Tore oder ähnliche Einrichtungen während der Nachtstunden,
- ordnungsrechtliche Maßnahmen,
- sowie den Bauausschuss regelmäßig zu unterrichten und der Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse der Prüfung einschließlich einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen spätestens bis zum Oktober 2026 vorzulegen.